Staatliche Wärmepumpenförderung
Sie würden gerne Ihre alte Gas- oder Ölheizung gegen eine moderne Wärmepumpe austauschen, scheuen aber die hohen Anschaffungskosten? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie, denn um das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen, fördert die Bundesregierung viele Maßnahmen, um Gebäude klimafreundlicher und energieeffizienter zu gestalten.
Die staatliche Wärmepumpenförderung, die derzeit bei bis zu 70% (Stand November 2024) der förderfähigen Kosten liegt, ist eine dieser Maßnahmen. Berücksichtigt werden Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für Einfamilienhäuser, d.h. Sie können eine Förderung von bis zu 21.000 Euro für den Einbau Ihrer Wärmepumpe erhalten.
Diese Förderung für den Heizungstausch gliedert sich in mehrere Teilförderungen und Boni:
- Eine Basisförderung von 30%:
Diese Förderung können Sie beantragen, wenn Sie Ihre bestehende Heizung fachgerecht gegen eine förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) austauschen lassen.
- Einen Effizienzbonus von 5%:
Dieser Bonus belohnt den Einbau besonders effizienter Wärmepumpen, welche Umweltwärme aus dem Grundwasser, Erdreich oder Abwasser gewinnen. Gefördert werden außerdem Wärmepumpen, die mit einem besonders klimafreundlichen, natürlichen Kältemittel betrieben werden,
- Einen Klima-Geschwindigkeits-Bonus von weiteren 20%:
Dieser Bonus kommt hinzu, wenn durch Ihre neu eingebaute Wärmepumpe eine funktionstüchtige mindestens 20 Jahre alte Gaszentral- oder eine alte Gasetagenheizung, Öl-, Kohle oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird.
- Einen Einkommensabhängigen Bonus von 30%:
Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bei maximal 40.000 Euro, steht Ihnen dieser Bonus ebenfalls zu. Der Nachweis erfolgt über die letzten zwei Einkommenssteuerbescheide.
Grundsätzlich benötigen Sie für die Beantragung eines Zuschusses immer ein Fachunternehmen oder einen Experten bzw. eine Expertin für Energieeffizienz, um sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen zu lassen. Diese umfasst neben den Angaben zur geplanten Wärmepumpe die förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Auch muss der Antrag vor Vertragsabschluss und Installationsbeginn gestellt werden. Während der Basiszuschuss von allen Hauseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen in Anspruch genommen werden kann, können die Bonuszuschüsse nur von privaten Eigentümern für selbst genutzten Wohnraum beantragt werden.
Die Antragstellung für alle genannten Förderungen erfolgt ausschließlich online über die Webseite der KfW.
KfW Kredit
Eine Förderzusage für den Heizungstausch vorausgesetzt, können Sie zusätzlich über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 Euro beträgt.
Steuerliche Vorteile
Alternativ zur Beantragung von Fördermitteln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht die Möglichkeit, alle baulichen Maßnahmen für die Erneuerung bzw. Optimierung von Heizungsanlagen, vom fachgerechten Einbau über die Inbetriebnahme, bis zu den notwendigen Umfeldmaßnahmen und Materialkosten, die im Kontext der Maßnahme stehen, gemäß §35c EstG steuerlich abzusetzen. (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung, ESanMV) Auch hierzu ist es notwendig, dass Ihnen ein Fachunternehmen die Einhaltung aller notwendigen Anforderungen bescheinigt. Jedoch sollten Sie genau abwägen, denn häufig ist es finanziell sinnvoller, die Zuschussförderung anstelle der steuerlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie sich für das Thema Finanzierung interessieren, stellen wir gerne den Kontakt zu unserem Finanzierungspartner her, der Ihnen maßgeschneiderte Finanzierungslösungen für Ihr Projekt anbieten kann.